Angaben zur Modernisierungsmieterhöhung

21.02.2023 | Neues BGH-Urteil

Der Vermieter hat in der Erhöhungserklärung darzulegen, inwiefern die durchgeführten baulichen Maßnahmen den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser bewirken. Auch muss erkennbar sein, in welchem Umfang Instandhaltungskosten erspart wurden. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der materiellen Begründetheit der Mieterhöhung.
VIII ZR 106/21

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