Besichtigungsrecht des Vermieters

28.11.2023 | Neues BGH-Urteil

Ein Vermieter hat gemäß § 242 BGB das Recht die Wohnung des Mieters zu besichtigen, allerdings nur , wenn es einen konkreten sachlichen Grund hierfür gibt. Außerdem muss der Termin vorher angekündigt werden. VIII ZR 77/23

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