Heizkesselaustausch nicht immer Modernisierung

Muss ein alter, reparaturanfälliger Heizkessel ausgetauscht werden, gilt das nicht automatisch als Modernisierung. War der Heizkessel zuvor störanfällig, kann es sich bei dem Austausch um eine Instandsetzungsmaßnahme handeln, die nicht zu einer Modernisierungsmieterhöhung berechtigt. Maßgeblich ist nicht die punktuelle Funktionsfähigkeit, sondern die Perspektive auf ein gesichertes Funktionieren ( 64 S 73/17 )