Lebenslanges Wohnrecht im Kaufvertrag gilt

Ein im Kaufvertrag vereinbartes lebenslanges Wohnrecht für den Mieter ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter, der dem Mieter der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer einräumt. Eine Eigenbedarfs- oder Zweifamilienhauskündigung ist dann ausgeschlossen. (VIII ZR 109/18)