Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten

Ein Vermieter kann wegen hoher Nebenkostennachforderungen fristlos kündigen, wenn sich die Schulden auf zwei Monatsmieten summieren und mehr als einen Monat lang bestehen (63 S 202/14). Wenn ein Mieter auf "Nummer Sicher" gehen will, sollte er daher unter Vorbehalt bezahlen und die Abrechnung überprüfen lassen (Überprüfungsfrist: 12 Monate).