Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Selbst nach einem gerichtlichen Vergleich und dem daraufhin erfolgten Auszug des Mieters aus der wegen Eigenbedarfs gekündigten Wohnung,
kann Schadensersatz verlangt werden, wenn die Wohnung später anderweitig vermietet wird. BGH: "Mit dem Vergleich habe der Mieter nicht auf eventuelle Schadensersatzansprüche für Umzugs- und Renovierungskosten etc. verzichtet".