Nachträgliche Zahlung lässt fristgemäße Kündigung unberührt
23.10.2024 | Neues BGH-Urteil
Der nachträgliche Ausgleich des Mietrückstandes hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung. Die hilfsweise zusätzlich ausgesprochene fristgemäße Kündigung bleibt behält ihre Wirkung. AZ: VIII ZR 106/23