Nachträgliche Zahlung lässt fristgemäße Kündigung unberührt

23.10.2024 | Neues BGH-Urteil

Der nachträgliche Ausgleich des Mietrückstandes hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung. Die hilfsweise zusätzlich ausgesprochene fristgemäße Kündigung bleibt behält ihre Wirkung. AZ: VIII ZR 106/23

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