Ratenzahlung vor Stromsperre ohne weitere Kosten

13.02.2025 | Neues OLG-Urteil

Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht erstritten, dass Energieversorger bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben dürfen. Außerdem müssen die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten anbieten.
Grundsätzlich darf aber schon bei einem Rückstand von zwei Abschlägen und mindestens 100 € der Strom abgeschaltet werden. OLG Düsseldorf I-20 UKI 7/24.

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