Kein Höhenlimit für Bambushecke

28.03.2025 | Neues BGH-Urteil

Für die Einstufung eines Gewächses als Hecke gibt es grundsätzlich keine Höhenbegrenzung. Maßgeblich ist allerdings, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück entsprechend dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes einhält. Ist der Grenzabstand nicht eingehalten worden, ergibt sich regelmäßig gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt (V ZR 185/23).

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