Kein Höhenlimit für Bambushecke
28.03.2025 | Neues BGH-Urteil
Für die Einstufung eines Gewächses als Hecke gibt es grundsätzlich keine Höhenbegrenzung. Maßgeblich ist allerdings, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück entsprechend dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes einhält. Ist der Grenzabstand nicht eingehalten worden, ergibt sich regelmäßig gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt (V ZR 185/23).