Mietrecht

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Problemen im Mietrecht. Klicken Sie einfach den entsprechenden Begriff an und schon erscheint eine Erklärung.

Ist Ihnen ein Problem bekannt, dass in der Auflistung fehlt? Gerne nehmen wir Anregungen entgegen und ergänzen unsere Liste.

Abflussrohr

Bei einer Verstopfung des Abflussrohres stellt sich oft die Frage, wer die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat. Hier gilt das Verursacherprinzip. Die Beweislast liegt allerdings beim Vermieter. Hat der Mieter den Abfluss somit nicht mutwillig oder grob fahrlässig verstopft, handelt es sich um eine typische Instandsetzungsverpflichtung des Vermieters, die dieser zu bezahlen hat.

Abmahnung

Grundsätzlich ist vor Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
Ob gegebenenfalls eine Ausnahme vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Ausnahme liegt unter anderem dann vor, wenn das Vergehen so schwerwiegend ist, dass dies sogar einen Straftatbestand erfüllt. Es ist jedoch immer auf den Einzelfall abzustellen.

Änderung des Mietvertrages

In vielen Mietverträgen findet sich die Regelung, dass Änderungen des Mietvertrages der Schriftform bedürfen. Diese Regelung ist jedoch unwirksam. Hierzu hat das Landgericht München entschieden, dass Änderungen und Ergänzungen auch in einer anderen Form z. B. mündlich vereinbart werden können. Aber Vorsicht! Alles muss bewiesen werden, machen Sie daher nichts ohne gute Zeugen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorgedruckte Mietverträge enthalten zahlreiche Regelungen, über die nicht verhandelt wird. Es handelt sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer speziellen Inhaltskontrolle unterliegen. Immer wieder kommt es vor, dass Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen und der Mieter nicht mit ihnen rechnen musste.

Auszug

Viele mietrechtliche Probleme entstehen erst rund um die Beendigung des Mietverhältnisses. In welchem Zustand ist die Wohnung zurückzugeben?
Was ist bei der Wohnungsrückgabe zu beachten? Wann bekommt man die Kaution zurück? Als Faustregel sollte man sich merken: Eine Wohnung ist grundsätzlich im ordentlichen Zustand in hellen Farbtönen mit geschlossenen Bohrlöchern zu übergeben. Lassen Sie von einem Dritten die gesamte leere Wohnung fotografieren. Der Dritte sollte auch bei der Übergabe als Zeuge anwesend sein. Unterschreiben Sie ein Übergabeprotokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. SIE SIND NICHT ZUR UNTERSCHRIFT VERPFLICHTET!!! Geben Sie aber auf jeden Fall die Wohnungsschlüssel am letzten Tag des Mietverhältnisses komplett zurück.

Asbest

Problematisch sind asbesthaltige Nachtspeichergeräte.

Welches Gerät asbesthaltig ist, können Sie in der Regel bei den Umweltämtern der Stadtverwaltungen unter Vorlage der Gerätenummer und der Gerätebezeichnung (Fabrikat etc.) erfragen. Betroffen sind meist nur wenige Fabrikate aus den frühen siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Das Problem erledigt sich daher bald von selbst.

Befristete Mietverhältnisse

Nach der Mietrechtsreform 2001 sind einfach befristete Mietverträge nicht mehr gültig. Bis zum 01.09.2001 abgeschlossene Mietverträge genießen allerdings Bestandsschutz.

Heute gilt, dass der befristete Mietvertrag einen Qualifizierungsgrund (Eigenbedarf nach Ablauf der Befristung etc.) enthalten muss, um wirksam zu sein.

Statt einfacher Befristungen lässt der BGH allerdings einen Kündigungsausschluss für maximal vier Jahre zu.

CO2-Aufteilungsgesetz

Das Gesetz erfasst alle Abrechnungsperioden für Heizung und Warmwasseraufbereitung, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Von da an müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten für die Beheizung des Gebäudes mit Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und anderen fossilen Brennstoffen beteiligen. Dies gilt auch für Fern- und Nahwärme, wenn zur Wärmeerzeugung die genannten Brennstoffe eingesetzt werden. Ein Stufenmodell regelt die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil, je niedriger CO2-Emmissionen, desto höher ist der Mieteranteil.

Dezember-Abschlag

Für Privathaushalte, die auf Gas und Fernwärme angewiesen sind, gab es eine Einmalzahlung im Dezember 2022. Der Staat übernahm die Kosten für den Dezember-Abschlag einmalig in Höhe des September-Abschlags.

Eigenbedarfskündigung

Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

Entscheidend für die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ist immer das Vorliegen einer Begründung. Aber Vorsicht! Die Gerichte lassen es mehr und mehr zu, dass nicht ausreichend formulierte Begründungen im Laufe eines Räumungsprozesses korrigiert oder vervollständigt werden können.

Besonders wichtig ist, dass der Mieter auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird.

Problematisch sind in erster Linie die immer mehr um sich greifenden "vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen".

Ob eine solche vorliegt, ist, wenn diese geschickt konstruiert wurde, nur schwer erkennbar. Insbesondere lässt sich eine Täuschung kaum nachweisen, wenn sämtliche Beteiligten auf der Vermieterseite bereit sind, ihre Falschangaben sogar vor Gericht zu bestätigen.

Zieht nach Ihrem Auszug wieder ein fremder Mieter ein, können Sie ggf. Ihre Umzugskosten ersetzt verlangen. Auf jeden Fall sollte Strafanzeige wegen Betruges erstattet werden. Legen Sie Beschwerde ein, wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln will, was meistens der Fall ist. Vielleicht ist irgendwann mal ein Staatsanwalt bereit, sich der Sache anzunehmen.

Energieausweis

Nach der Energiesparverordnung muss jeder Vermieter vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ungefragt einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen.

Welchen Zweck hat der Energieausweis?

Wer eine Wohnung anmieten möchte, kann sich anhand des Energieausweises und eines sogenannten Vergleichswertes ein Bild über die Höhe der Heizkosten machen. Eine besser gedämmte Wohnung mit niedrigerem Energieverbrauch ist auf Dauer günstiger als eine schlecht gedämmte; Mieter sollten sich für die besser isolierten Gebäude entscheiden. So soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Druck auf die Hausbesitzer steigen, die Dämmung ihrer Gebäude, aber auch zum Beispiel die Heizung, auf dem modernsten Stand zu halten. Es rechnet sich, eine etwas höhere Grundmiete für ein wärmegedämmtes Gebäude zu bezahlen und dafür mit geringeren Heizkosten und weniger Feuchtigkeitsschäden belohnt zu werden. Zusätzlich zum Energieausweis sollte man sich auch immer die letzten beiden Heizkostenabrechnungen des Vormieters zeigen lassen.

Feuchte Wände / Schimmelpilz

Leider scheint dieses Problem nicht ausrottbar zu sein. Insbesondere Wohnungen aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren haben sehr häufig Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildungen im Bereich der Kältebrücken der Wohnungen.
Dies im wesentlichen deshalb, weil diese Wohnungen mit isolierverglasten Fenstern nachgerüstet worden sind, jedoch keine Fassadenwärmedämmung erhalten haben. Ansonsten ist für Sie als Mieter wichtig, dass Sie drei Dinge beachten:

richtiges Lüften,
richtiges Heizen,
keine Möbel direkt an den betroffenen Wandpartien aufstellen.

Wenn Sie alles richtig machen, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, sondern auch auf Mietminderung. Leider besteht kein Anspruch auf eine Außendämmung. Die meisten Vermieter im Ruhrgebiet haben sich mittlerweile darauf eingestellt und beseitigen jährlich den Schimmel, weil ihnen sonst die Mieter davon laufen.

Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite nur im Ausnahmefall möglich und werden von den Gerichten in der Regel nicht anerkannt. Auf Mieterseite muss nachgewiesen werden, dass es unzumutbar ist, die Kündigungsfrist in der Wohnung abzuwarten, sprich diese muss objektiv unbewohnbar sein. Der Kündigungsgrund sollte grundsätzlich nicht länger als zwei bis vier Wochen bekannt sein.

Auf Vermieterseite kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand ist.

Grillen

Sommerzeit = Grillzeit

Hierbei müssen Sie beachten, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, einen Holzkohlegrill auf dem Balkon zu betreiben.

Auch im Garten müssen Sie sich eine Stelle aussuchen, die geeignet ist, andere Mitmieter nicht durch Qualm und übermäßige Gerüche zu beeinträchtigen.

Die Nutzung von Elektro- oder Gasgrills wird von den meisten Vermietern gestattet, allerdings oft mit einer Begrenzung auf maximal einen Tag pro Woche und solange sich andere Mieter durch die Gerüche nicht nachvollziehbar beeinträchtigt fühlen.

Heizkostenabrechnung

Hier ist zu beachten, dass die Heizkostenverordnung in der ab 01.01.2009 geltenden Fassung zwingend Anwendung finden muss.

Die Heizkostenabrechnung muss übersichtlich und klar gegliedert sein und den Anteil der Verbrauchswerte sowie der Kosten, die nach Wohnfläche berechnet werden, ausweisen.

Des weiteren dürfen die Heiznebenkosten (Schornsteinfeger, Wartung, Abrechnungsservice etc.) aufgelistet sein.

Durch die erheblichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren, sollte bei Mietvertragsabschluss darauf geachtet werden, dass auf keinen Fall eine zu geringe Heizkostenvorauszahlung vereinbart wird. Viele Vermieter neigen leider dazu, die Vorauszahlungsbeträge so gering wie möglich zu halten, um eine scheinbar günstige Miete anbieten zu können. Dieser Schuss geht in der Regel nach hinten los, wenn dann am Jahresende eine hohe Nachzahlung zu leisten ist. Fallen die Energiepreise und errechnen sich am Ende Guthaben, kann die Vorauszahlung immer noch gekürzt werden.

Zu beachten ist, dass seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 eine 12monatige Abrechnungsfrist gilt. Danach sind Nachzahlungen nicht mehr fällig, Guthaben können aber herausverlangt werden.

Kappungsgrenze

Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete für eine Wohnung innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % steigen darf. Für Gebiete mit "besonderer Gefährdung der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" besteht die Möglichkeit der Bundesländer, per Verordnung eine 15 %-ige Begrenzung einzuführen. Davon profitieren im wesentlichen Großstädte wie München, Hamburg, Köln etc., in denen Wohnraum äußerst knapp ist.

Kaution

Eine Kaution sollte zurückgezahlt werden, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und die Wohnung vertragsgemäß übergeben worden ist. Diese Regel ist leider mittlerweile zur Ausnahme geworden. Viele Vermieter versuchen angesichts des Leerstandes, die Kautionen einzubehalten, um so auf Kosten der Mieter Renovierungen durchführen zu können. Renovierte Wohnungen sind selbstverständlich leichter weiterzuvermieten.

Haben Sie Ihre Pflichten als Mieter erfüllt, will Ihr Vermieter die Kaution aber so lange wie möglich behalten, haben Sie sechs Monate lang keine Chance, eine Kautionsrückzahlungsklage einzureichen. Ist noch über Nebenkosten abzurechnen, kann Ihr Vermieter auch nach Ablauf der 6-Monatsfrist einen Teilbetrag – etwa in Höhe der Nachforderung der letzten Nebenkostenabrechnung zuzüglich Kostenerhöhungen – einbehalten. Eine Klage auf Rückzahlung der Kaution sollte dies beachten und einen Vorwegabzug berücksichtigen. Nach einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf soll ein Mieter sogar erst dann auf Rückzahlung der Kaution klagen können, wenn über sämtliche Nebenkosten endgültig abgerechnet worden ist.

Kinderlärm

Grundsätzlich sind Familien mit Kindern vor Kündigungen geschützt, soweit sich diese ausschließlich auf Kinderlärm beziehen.

Kinderlärm darf jedoch nicht ein noch erträgliches Maß überschreiten. Aber auch dies gibt es:

Vor einiger Zeit musste eine Familie mit vier Kindern (2, 4, 6 und 8 Jahre) eine städtische Sozialwohnung in Duisburg-Neumühl räumen, weil sich die anderen Mieter durch den Kinderlärm belästigt fühlten. Die Familie fand weder beim Vermieter noch beim Richter Verständnis.

In der Hauptverhandlung bei Amtsgericht Duisburg-Hamborn musste sich die Familie zudem noch lange Monologe des unverschämten und offensichtlich befangenen Amtsrichters über die Verdienste der Wohnungsgesellschaft und die Erziehungsmethoden des Richters anhören.

Kostenmiete

Die Kostenmiete gilt bei öffentlich finanzierten Wohnungen / Sozialwohnungen. Der Vermieter darf nur die Miete fordern, die die Wohnung tatsächlich „kostet“. Enthalten sind jedoch auch Instandhaltungs- und Verwaltungspauschalen. Diese werden regelmäßig per Gesetz erhöht und dann auch an die Mieter weitergegeben.

Wichtig ist, dass Sie bei einer Kostenmiete keine Miete gemäß Mietspiegel vereinbaren können. Der Vorteil einer Kostenmiete besteht immer noch darin, dass diese in der Regel wegen der öffentlichen Förderung wesentlich günstiger ist als die Miete für eine frei finanzierte Wohnung.

Kündigungsfrist

Die früher geltenden langen Kündigungsfristen von 6, 9 und 12 Monaten auf Mieterseite sind mittlerweile entfallen. Grundsätzlich gilt für den Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist, es sei denn, es ist im Mietvertrag individuell etwas anderes vereinbart worden. Obwohl dies nur selten der Fall sein wird, ist es ratsam, vor Abgabe der Kündigungserklärung einen Blick in den Mietvertrag zu werden.

Lärmstörungen

Beschwerden über Lärm von Mitmietern nehmen immer mehr zu. Die Gründe sind vielfältig, die Beweislage schwierig. Auf jeden Fall müssen detaillierte Lärmprotokolle nach Datum, Uhrzeit und Art der Lärmbelästigung geführt werden, damit der Vermieter sich ein Bild von den Beeinträchtigungen machen kann. Schreiben Sie keine langen Aufsätze, sondern bleiben Sie sachlich und kurz und nehmen Sie andere Mitmieter ins Boot, die die Protokolle ebenfalls unterschreiben. Ansonsten steht meist Aussage gegen Aussage.

Laden Sie hier unser vorgefertigtes Lärmprotokoll herunter: Lärmprotokoll.pdf

Maklerprovision

Die Maklerprovision beträgt 2,38 Nettokaltmieten und ist nicht vom Mieter, sondern nach dem "Bestellerprinzip" vom Vermieter zu bezahlen.

Mieterhöhung

Die Mieterhöhung einer frei finanzierten Wohnung muss begründet werden. Begründungsmittel ist in 99 % aller Fälle der Mietspiegel. Dieser wird grundsätzlich von den Mietspiegelkommissionen erstellt. In der Regel besteht diese aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Eigentümer- und der Mietervertretungen sowie einiger Wohnungsgesellschaften und auch des Rings deutscher Makler. Den Mietspiegel kann man bei den entsprechenden Institutionen und Stadtverwaltungen erhalten.

Die Städte Mülheim und Oberhausen haben qualifizierte Mietspiegel erstellt. Dies bedeutet, dass die darin enthaltenen Werte repräsentativ erfragt worden sind. Die Mietspiegel sind gängiges Beweismittel im Rahmen eines Mieterhöhungsprozesses.

Enthält die Mieterhöhung daher keine Begründung, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass diese per se unwirksam ist.

Ansonsten muss sich Zustand, Ausstattung und Lage Ihrer Wohnung in der Beschreibung im Rahmen der Mieterhöhung wiederfinden, damit die Mieterhöhung wirksam werden kann.

Achten Sie darauf, dass Ihnen eine zweimonatige Zustimmungsfrist eingeräumt wurde, damit Sie in dieser Zeit auch Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können.

Für Sozialwohnungen gelten Sonderregelungen. Insbesondere ist der Mietspiegel hier nicht anwendbar.

Weitere Begründungsmöglichkeit für eine Mieterhöhung sind Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
In Städten, die qualifizierte Mietspiegel aufgestellt haben, ist dieses Begründungsmittel jedoch ungebräuchlich.

Miethöhe

Welche Miethöhe für Ihre Wohnung maßgeblich ist, ergibt sich aus den Mietspiegeln der einzelnen Städte. Die Städte Mülheim und Essen haben qualifizierte Mietspiegel aufgestellt, das heißt, die in den Mietspiegeln enthaltenen Werte sind repräsentativ erfragt worden. Diese Mietspiegel sind im Rahmen eines Mieterhöhungsprozesses anerkannte Beweismittel vor Gericht und daher auch bei Mieterhöhungen ausschlaggebend. Die Mietspiegel erhält man bei den jeweiligen Stadtverwaltungen, bei den Haus- und Grundbesitzervereinen und die Mitglieder des Mieterschutzbundes natürlich auch beim Mieterschutzbund.

Mietpreisbremse

Mit der Mietpreisbremse sollen in den boomenden Großstädten Preissprünge bei Neuvermietungen von bis zu 40 % gedeckelt werden. Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer sind ermächtigt, per Verordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Bei der Anwendung ist zu unterscheiden zwischen der nicht modernisierten Bestandswohnung, der modernisierten Bestandswohnung, der umfassend modernisierten Bestandswohnung und der Neubauwohnung oder besser, der erstmals genutzten Wohnung. Für jede dieser Kategorien gelten Sonderregelungen, die dringend beachtet werden sollten.

Seit Januar 2019 müssen Vermieter unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde. Maßgeblich ist die Miete, die ein Jahr vor Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses verlangt wurde. Die Regelung gilt in allen Fällen, in denen der Vermieter eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine etwaige Ausnahmeregel muss deutlich benannt werden. Geschieht dies nicht, kann der Mieter die unzulässig hohe Miete später formlos rügen!

Mietverträge

Achten Sie bei Abschluss des Mietvertrages genau auf die Höhe der Miete, die Höhe der Nebenkosten, Ihre Schönheitsreparaturverpflichtung und die Beschreibung der angemieteten Sache.

Auf keinen Fall darf „vergessen“ werden, dass Sie die Mitbenutzung des Kellers, Speichers oder Gartens vereinbart haben. Wenn Sie einen Hund halten wollen, muss dies schriftlich genehmigt werden. Lassen Sie sich auch jede bauliche Veränderung schriftlich genehmigen.

Was Ihnen wichtig ist, muss in den Mietvertrag aufgenommen werden. Insbesondere Mängel, die bei Vertragsabschluss vorhanden sind und die der Vermieter zu beseitigen verspricht, müssen entweder unter Sondervereinbarung oder in einem Übergabeprotokoll verzeichnet sein. Wichtig ist natürlich auch, dass Ihnen dieses Übergabeprotokoll auch ausgehändigt wird, damit Sie sich darauf berufen können.

Vorsicht: Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht verpflichten, Rückbaumaßnahmen des Vormieters (Styropordecken, Holzdecken, eingezogene Wände usw.) zu übernehmen. Finden Sie später keinen Nachmieter, der ebenfalls zur Übernahme bereit ist, haben Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses viel Arbeit und hohe Kosten.

Modernisierung

Ein Vermieter darf grundsätzlich modernisieren. In der Regel besteht eine Duldungspflicht auf Seiten des Mieters. Handelt es sich um energieeinsparende Modernisierungen (neue Fenster, Wärmedämmung, neue Heizungsanlagen etc.) können 8 % der reinen Modernisierungskosten als Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Wichtig ist immer, dass die in der Sanierung enthaltenen Instandhaltungskosten von den Modernisierungskosten getrennt werden. Instandhaltungskosten können auf keinen Fall als Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Leider hat uns die letzte CDU/FDP-Regierung in den letzten Zügen liegend noch ein hübsches Vermietergesetz präsentiert. Danach darf in den ersten drei Monaten der Modernisierungsarbeiten die Miete nicht mehr gemindert werden.

Die Miete darf sich, von Mieterhöhungen nach ortsüblicher Vergleichsmiete oder Betriebskosten abgesehen, innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, darf sie sich nicht um mehr als zwei Euro erhöhen.

Musik

Grundsätzlich kann nicht verboten werden, in den eigenen Räumen Musik zu hören oder selbst zu musizieren. Der Mieter hat sogar einen Anspruch darauf, mindestens zwei Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen. Allerdings müssen auch hier die Mittags- und Nachtruhezeiten eingehalten werden. Es gilt hier ebenfalls das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, so dass die Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke reduziert werden muss ( siehe auch BGH V ZB 11/98 ).

Novelle der Heizkostenverordnung ab 01.12.2021

Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ab Dezember 2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden. Neu eingebaute und nachgerüstete Systeme müssen interoperabel sein. Dies bedeutet, dass verschiedene Ausstattungen in der Lage sein müssen, Informationen miteinander auszutauschen. Des Weiteren müssen die Ausstattungen sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
Das Wichtigste für die Mieter ist jedoch, dass Gebäudeeigentümer den Nutzern bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen müssen. Ab 2022 sogar monatlich.

Nebenkostenabrechnung

Schon bei Mietvertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, auf welche Nebenkosten man sich einlässt. Mietet man eine Wohnung mit hohen Personalkosten (Gärtner, Hausmeister, Treppenhausreinigung) und womöglich noch einem Aufzug an, dann wird man wesentlich höhere Nebenkosten zu zahlen haben, als in Häusern, in denen die Mieter die oben genannten Tätigkeiten selbst durchführen und eben ein Aufzug nicht vorhanden ist.

Gemietete Eigentumswohnungen sind daher in der Regel, was die Nebenkosten anbelangt, teurer als "normale" Mietwohnungen, da insbesondere größere Wohnungseigentumsanlagen meist mit viel Personal betrieben werden.

Lassen Sie sich am besten die Abrechnungen des Vormieters zeigen, um sicher zu sein, welche Kosten für Ihre Wohnung tatsächlich anfallen. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine zu geringe monatliche Vorauszahlung ein, die den Mietpreis scheinbar gering aussehen lässt, da Sie ansonsten am Ende "die Zeche zahlen müssen".

Welche Nebenkosten umlegbar sind, ergibt sich zum einen aus Ihrem Mietvertrag, zum anderen aus der Betriebskostenverordnung. Wenn Sie bestimmte Betriebskosten nicht zahlen möchten (Grundsteuer, Versicherungen), obwohl dies in der Betriebskostenverordnung so vorgesehen ist, müssen Sie das bei Vertragsabschluss mit Ihrem Vermieter so vereinbaren. Angesichts des extremen Leerstandes in vielen Stadtteilen, ist es nicht ausgeschlossen, dass Ihr Vermieter bereit ist, auf die Abrechnung bestimmter Betriebskosten zu verzichten.

Parabolantenne

Für die Installation einer Parabolantenne brauchen Sie als Mieter dringend die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters. Gehen Sie eigenmächtig vor, hat der Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Antenne.

Einen Anspruch auf Genehmigung zur Installation haben Sie nur ausnahmsweise, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Antenne aus beruflichen Gründen (z. B. Journalisten) benötigen oder wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und der vom Vermieter beauftragte Kabelanbieter keine Programme Ihrer Heimat anbieten kann.

Achtung:
Die neueste obergerichtliche Rechtsprechung geht ganz klar davon ab, Ausländern grundsätzlich einen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zuzuerkennen. Zukünftig wird dies wohl eher die Ausnahme bleiben, wie im Falle einer turkmenischen Familie (siehe hierzu: 1 BvR 1314/11)

Preisbremsen

Es sind mittlerweile Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft getreten. Die Entlastungsregelungen greifen ab dem 1.3.2023. Das Gesetz gilt zunächst bis zum 31.12.2023 und kann bis 30.4. 2024 verlängert werden. Die Preisobergrenzen gelten für den Bruttoarbeitspreis und liegen für Erdgas bei 12ct/kWh, für Strom bei 40ct/kWh und für Fernwärme bei 9,5ct/kWh. Die Begrenzung wird für 80 % des im September 2022 prognostzierten Jahrenverbrauchs des Kunden gewährt.
Wer als Privathaushalt für 2022 eine Rechnung für Heizöl oder Pellets vorweisen kann, die mehr als den doppelten Preis des Vorjahres ausweist, bekommt eine Entlastung. Von dem Preis, der über das Doppelte hinausgeht, übernimmt der Staat 80%, maximal 2000€.

Rauchen

Nach einer kürzlich ergangenen BGH Entscheidung kann das Rauchen auf dem Balkon eingeschränkt und nur zu bestimmten Zeiten erlaubt werden, wenn die Nutzung des Nachbarbalkons durch den Zigarettenqualm übermässig beeinträchtigt wird.

Rauchmelderpflicht NW

Spätestens bis 01.01.2017 müssen Vermieter Rauchmelder in den Kinder- Schlafzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, montieren lassen.

Schlüsselverlust

Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, muss er die Kosten für den Austausch des Schlosses oder der Schließanlage tragen. Ausnahme: der Schlüssel wurde ohne Mitschuld des Mieters gestohlen oder ist unwiederbringlich verloren gegangen (z.B. im Meer versunken). Der Vermieter muss sofort informiert werden, auch, wenn ein Dritter den Schlüssel verloren hat. Vorsicht: Haftpflichtversicherungen versichern oftmals nur den Verlust eines fremden Schlüssels! Kostenersatz ist erst zu leisten, wenn ein neues Schloß bzw. eine neue Schließanlage eingebaut wurde. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz aller Schlüssel, also auch der auf eigene Kosten angefertigten.

Schneefegen

Die Schnee- und Eisbeseitigungsverpflichtung trifft zunächst einmal per Satzung der Gemeinde den Wohnungseigentümer. Dieser kann diese Verpflichtung per Mietvertrag auf einen oder mehrere Mieter übertragen.

Leider hat sich die Regel, dass sich alle Mieter eines Mietshauses an der Schnee- und Eisbeseitigung beteiligen müssen, immer noch nicht überall durchgesetzt. In vielen Mietverträgen ist immer noch verankert, dass der Erdgeschossmieter insoweit verpflichtet ist. Zu einer einseitigen Änderung des Mietvertrages ist der Vermieter nicht berechtigt.

Schönheitsreparaturen

Hier sollte jeder Mieter darauf achten, schon bei Mietvertragsabschluss die Weichen für den späteren Auszug zu stellen. Muss bei Einzug renoviert werden, sollte auf jeden Fall ein handschriftlicher Zusatz in den Mietvertrag aufgenommen werden, dass die Wohnung bei Auszug unrenoviert zurückzugeben ist. Zwar hat der BGH kürzlich entschieden, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliege, wenn bei Einzug und bei Auszug renoviert werden müsse (VIII ZR 185/14) - ein handschriftlicher Zusatz im Mietvertrag kann aber auf keinen Fall schaden.

In letzter Zeit sind für den Mieter günstige BGH-Entscheidungen zum Thema Schönheitsreparaturen ergangen. Enthält der Mietvertrag einen starren Fristenplan, so ist diese Klausel unwirksam.

Enthält der Mietvertrag eine Kombination aus Fristenplan und Endrenovierungsklausel, entfällt eine Renovierungsverpflichtung. Aber Vorsicht! Dies gilt in der Regel nicht für Individualvereinbarungen.

Achten Sie auch auf den Satz „Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen.“ Dieser kleine, eher unscheinbare Zusatz in vielen Mietverträgen führt zur vollständigen Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturvereinbarung.

Nach neuester BGH-Rechtsprechung haben Mieter bezüglich des Anstrichs ihrer Wände und Decken bei der Farbauswahl völlig freie Hand. Nur bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung in hellen Farbtönen zurückgegeben wird. Es ist daher immer davon abzuraten, kräftige dunkle Farbtöne zu verwenden, da diese vor Auszug auf jeden Fall überstrichen oder erneuert werden müssen.

Die in vielen Mietverträgen enthaltenen Quotenklauseln sind nach neuester Rechtsprechung des BGH endlich für ungültig erklärt worden (VIII ZR 242/13).

Tierhaltung

Dieser äußerst wichtige Punkt sollte auf jeden Fall schon bei Mietvertragsabschluss geklärt werden. Lassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen ein. Wechselt der Vermieter, dann zählen diese mündlichen Absprachen möglicherweise nicht mehr.

Wollen Sie sich während des laufenden Mietverhältnisses einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist auf jeden Fall die Genehmigung des Vermieters erforderlich, wenn der Mietvertrag dies in gültiger Form vorsieht. Bei einer Katze haben Sie zum Glück den Anspruch auf Genehmigung, nicht jedoch bei einem Hund. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf gilt eine Ausnahme bei einem Yorkshireterrier, weil dieser extrem klein sei.

Bei Kleintieren (Wellensittiche, Meerschweinchen, Hamster etc.) besteht kein Genehmigungsvorbehalt des Vermieters.

Ausnahmeregelungen gelten für Blindenhunde.

Umlageschlüssel

Betriebskosten werden laut Gesetz nach Wohnfläche umgelegt, wenn Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart haben. Allerdings kann der Umlageschlüssel unter Umständen unter zwei Voraussetzungen auch einseitig vom Vermieter bestimmt werden, wenn der Umlageschlüssel üblich und sachgerecht ist und sich der Vermieter das Bestimmungsrecht im Mietvertrag vorbehalten hat. Dieses Recht hat er nur einmal! ( BGH ZR 257/13 )

Umwandlung in Eigentumswohnung

Wird eine Mietwohnung während der Mietdauer in eine Eigentumswohnung umgewandelt, besteht eine Drei-Jahres-Wartefrist, ehe wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung gekündigt werden darf. Dies gilt neuerdings auch, wenn der Wohnraum an eine Personengesellschaft oder an eine Mehrheit von Erwerbern veräußert wird. Zudem besteht ein Vorkaufsrecht für den bisherigen Mieter.

Wärmecontracting

Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden:

"Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen, bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen".

Entscheidend ist, dass die Umstellung im laufenden Mietverhältnis erfolgt. Schließen Sie den Mietvertrag erst ab, nachdem bereits ein Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen worden ist, können Sie sich dagegen nicht mehr wehren.

Wohnflächenberechnung

Maßgeblich ist in erster Linie die Wohnflächenverordnung. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten um mehr als 10 Prozent ab, können Sie die Reduzierung der Miete und sogar Rückzahlungsansprüche für Miete und Betriebskosten geltend machen. Die 10% Regelung gilt nicht mehr bei Mieterhöhungen.

Wohnungsabnahme

Bei der Wohnungsabnahme am Ende des Mietverhältnisses sollten Sie beachten, dass der Vermieter Ihnen möglichst bestätigt, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde. Des weiteren müssen Schlüsselübergabe und Zählerstände dokumentiert werden.

Aber Vorsicht!
Findet die Abnahme vor Ende der Kündigungsfrist statt, ist das Mietverhältnis nicht automatisch damit beendet worden. Wollen beide Parteien eine vorzeitige Beendigung, muss dies ausdrücklich dokumentiert werden.

Für den Fall, dass eine Wohnungsabnahme, aus welchem Grunde auch immer, nicht stattfindet, müssen Sie trotzdem die Wohnungs- und Haustürschlüssel spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses abgeben. Es handelt sich um eine Bringschuld. Gegebenenfalls müssen Sie die Schlüssel in Anwesenheit eines Zeugen in den Hausbriefkasten des Vermieters einwerfen.

Laden Sie hier unser Wohnungsübergabeprotokoll bequem als PDF herunter: Protokoll.pdf

Zweifamilienhauskündigung

Vielen Mietern ist nicht bekannt, dass Vermietern ein Sonderkündigungsrecht in Zweifamilienhäusern zusteht, wenn diese eine der beiden Wohnungen selbst bewohnen und die zweite Wohnung vermietet wird (Einliegerwohnung).

Eine solche Kündigung muss keine Begründung enthalten und lediglich die Kündigungsfrist um drei Monate verlängern.

Wir warnen daher dringend vor der Anmietung einer solchen Wohnung, da dieses Sonderkündigungsrecht in geradezu ausufernder Weise schon bei kleinsten Missstimmigkeiten in Anspruch genommen wird. Manchmal reicht es schon aus, wenn Mieter Fragen zur Nebenkostenabrechnung haben.