Kündigungssperrfrist bei Erwerb durch Personenhandelsgesellschaft
06.08.2025 | Neues BGH-Urteil
Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co KG) löst nicht bereits die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen aus. Die Ausnahmevorschrift des
§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB gilt nur für Personen-, aber nicht für Personenhandelsgesellschaften VIII ZR161/24.