Kündigungssperrfrist bei Erwerb durch Personenhandelsgesellschaft

06.08.2025 | Neues BGH-Urteil

Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co KG) löst nicht bereits die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen aus. Die Ausnahmevorschrift des
§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB gilt nur für Personen-, aber nicht für Personenhandelsgesellschaften VIII ZR161/24.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Urteil?

Dann rufen Sie uns an und werden Sie direkt Mitglied. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte erklären Ihnen gerne, was dieses Urteil für Sie persönlich bedeutet. Ihr Zuhause ist unser Anliegen!