Sachverständigengutachten bei Eigenbedarf

16.02.2026 | Neues BGH-Urteil

Wenn ein Mieter im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung schwerwiegende gesundheitliche Gefahren im Falle eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert vorträgt und hierfür Beweis antritt, ist im Räumungsprozess zwingend die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten. Fehlt dies, liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs vor.
Im übrigen ist der BGH der Ansicht, dass dem Gericht nach § 574a BGB weite Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um das Mietverhältnis zu Bedingungen fortzusetzen, die den Interessen beider Parteien gerecht werden VIII ZR 16/26.

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