Tagespflege in Mietwohnung erlaubt

Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass es keinen nennenswerten Unterschied mache, ob in einer Mietwohnung eigene oder fremde Kinder betreut werden. Drei eigene Kinder sind keine Seltenheit; zudem bekommen auch eigene Kinder in der Regel Besuch von Spielkameraden. Die Anzahl der betreuten Kinder halte sich mit drei in einem überschaubaren und deshalb vom Vermieter hinzunehmenden Rahmen.